ME – IT AGB’S


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ME-IT, Inhaber Michael Esterbauer


Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen ME-IT, Inhaber Michael Esterbauer (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“). Sie sind Bestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen und gelten für alle Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers.



Definitionen

– Höhere Gewalt: Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen und die Erfüllung des Vertrags erheblich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Eingriffe, Streiks).

– Abnahme: Die formale Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung des Auftragnehmers den vereinbarten Anforderungen entspricht, oder deren Nutzung im produktiven Betrieb des Auftraggebers.

– Force Majeure: Ereignisse von außergewöhnlicher Tragweite (z. B. Hackerangriffe), bei denen eine Haftung ausgeschlossen ist, da sie außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.



1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zugestimmt hat.


1.2. Vertragspartner des Auftraggebers ist ME-IT, Inhaber Michael Esterbauer, Anschrift: Ehrenthalerstraße 1, 5400 Hallein. Anfragen, Reklamationen und Beanstandungen sind an diese Adresse zu richten.


1.3. Der Vertragsgegenstand umfasst IT-Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Wartung und Support gemäß dem individuellen Angebot des Auftragnehmers. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der Schriftform.



2. Vertragsschluss und Angebotsbedingungen

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine Bindefrist wurde ausdrücklich genannt. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers zustande.


2.2. Die Gültigkeit des Angebots beträgt 14 Tage ab Erstellungsdatum. Nach Ablauf kann das Angebot ohne Mitteilung an den Auftraggeber geändert oder zurückgezogen werden.


2.3. Zusätzliche Kosten: Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen gelten Zuschläge.



3. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

3.1. Preise: Die Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.


3.2. Zahlungsfrist und Rechnungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent (12 %) p.a. berechnet. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von fünf (5) Kalendertagen schriftlich einzureichen. Danach gilt die Rechnung als akzeptiert.


3.3. Verzug und Mahngebühren: Im Verzugsfall behält sich der Auftragnehmer vor, Mahngebühren in Höhe von 7 € pro Mahnung sowie Verzugs- und Inkassokosten zu berechnen und weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. Bei längerer Zahlungsverzögerung behält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden Mehrkosten zu tragen.



4. Lieferung und Erfüllungsort

4.1. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart und ist im Angebot festgelegt. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der Lieferfristen. In solchen Fällen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert, und die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Beeinträchtigung.


4.2. Versandbedingungen: Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Transportschäden oder Verluste.


4.3. Gefahrenübergang: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder bei Verlassen des Betriebsgeländes auf den Auftraggeber über.



5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren zurückzufordern und in seinen Besitz zu nehmen.


5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.



6. Abnahme und Prüfpflicht

6.1. Nach Installation und Übergabe erfolgt die Abnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber.


6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Funktion und Installation der gelieferten Waren nach Übergabe zu überprüfen. Der produktive Einsatz gilt als Abnahme der Ware. **Produktiver Einsatz** ist die erstmalige Nutzung im regulären Arbeitsablauf des Auftraggebers.


6.3. Stillschweigende Abnahme: Die produktive Nutzung der Leistungen gilt als Abnahme. Eine Nutzung im Test- oder Probebetrieb ist nicht als produktiver Einsatz zu verstehen und gilt daher nicht als Abnahme.



7. Gewährleistung und Garantie

7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Mängelfreiheit seiner Leistungen für 24 Monate ab Übergabe.


7.2. Garantie: Die Garantiezeit für alle gelieferten Waren beträgt sechs (6) Monate, es sei denn, eine längere Herstellergarantie wurde vereinbart. Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder äußere Einwirkungen sind von der Garantie ausgeschlossen.


7.3. Ausschluss der Gewährleistung: Schäden durch unsachgemäße Nutzung, unbefugte Eingriffe oder externe Einflüsse sind von der Gewährleistung ausgenommen.


8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Auftragnehmer haftet für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.


8.2. Haftung bei Datenverlust: Die Haftung ist auf den Schaden beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.


8.3. Haftungsausschluss für Drittprodukte und externe Dienstleistungen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Drittprodukte und externe Dienstleistungen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Angebot vereinbart. Bei Inkompatibilitätsproblemen oder Nichtverfügbarkeit können zusätzliche Kosten entstehen, die der Auftraggeber trägt. Die Beschaffung von Lizenzen für Drittprodukte obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, dies ist vertraglich anders geregelt.


8.4. Haftung für Sicherheitsrisiken: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Viren, Malware oder Cyberangriffe, sofern diese nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden. Schäden durch externe Hackerangriffe sind im Rahmen von „Force Majeure“ von der Haftung ausgeschlossen.





9. Service-Level-Vereinbarungen (SLA)

9.1. Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, können spezifische Reaktionszeiten und Erreichbarkeiten festgelegt werden. Falls keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, erfolgen Reaktionen und Supportleistungen innerhalb der regulären Geschäftszeiten und orientieren sich an der Verfügbarkeit des Auftragnehmers. Eine sofortige Reaktion kann daher nicht garantiert werden.



10. Datensicherung und Backup-Verantwortung

10.1. Datensicherungspflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Installation oder Inbetriebnahme eine aktuelle Datensicherung durchzuführen und sicherzustellen, dass er alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherungen entstanden sind.


10.2. Regelmäßige Backups und deren Funktionsprüfung sind durch den Auftraggeber sicherzustellen.


10.3. Datensicherheitsmaßnahmen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Sicherheitsstandards zu berücksichtigen und die Daten des Auftraggebers mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.



11. Datenschutz und Vertraulichkeit

11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung und Abwicklung.


11.2. Datenlöschung: Nach Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.


11.3. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen umfassen alle nicht allgemein bekannten Daten, technische und geschäftliche Details, Kunden- und Projektdaten sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich erkennbare Informationen.

Beide Parteien dürfen vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verwenden und haben alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Von dieser Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

• bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,

• dem Empfänger bereits vor der Bekanntgabe nachweislich rechtmäßig bekannt waren,

• unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden,

• aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In einem solchen Fall wird die andere Partei unverzüglich über die beabsichtigte Offenlegung informiert, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Die Parteien verpflichten sich zudem, vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern, Subunternehmern oder Beratern offenzulegen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, und sicherzustellen, dass diese Personen denselben Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.



12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen der AGB: Änderungen an diesen AGB werden dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail oder Brief mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.


12.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


12.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

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